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OBLIGATORISCHE VERKEHRSVERSICHERUNG

Die Verkehrsversicherung ist eine Art Pflichtversicherung, zu der alle Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet sind. Die obligatorische Verkehrsversicherung ist eine Versicherung, die die Schäden deckt, die am Fahrzeug des Unfallgegners oder an Dritten durch einen Unfall im Straßenverkehr innerhalb bestimmter Grenzen entstehen können. Somit sind die vom Fahrzeughalter verursachten Schäden gedeckt.

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